Aufgrund von § 6 a Abs. 6 und Abs. 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. 1 S. 310, S. 919), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 32 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBI I S. 2752) geändert worden ist und § 25 des Gesetzes zur Regelung des Straßenverkehrs- und Kraftfahrwesens im Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßenverkehrsrechtsgesetz - SächsStrVRG), erlassen als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des sächsischen Straßenverkehrsrechts vom 3. Mai 2019 (SächsGVGl. S. 317) und § 18 des Gesetzes zur Bestimmung der Zuständigkeit auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens im Freistaat Sachsen (Sächsisches Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz - SächsStVZustG) vom 27.01.2012, erlassen als Art. 7 des Gesetzes zur Neuordnung von Standorten der Verwaltung und der Justiz des Freistaates Sachsen (Sächsisches Standortegesetz - SächsStOG; SächsGVBl. S. 130, S. 556) hat der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal am 11.04.2023 folgende Verordnung beschlossen:
Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Rosenthal-Bielatal werden Gebühren erhoben, soweit Parkflächen mit Parkuhren, Parkscheinautomaten oder anderen Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit ausgestattet sind.
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeugs in der gebührenpflichtigen Zeit auf den gemäß § 1 bezeichneten Flächen. Die jeweiligen gebührenpflichtigen Zeiten und die ggf. geltende Höchstparkdauer sind durch verkehrsrechtliche Anordnung festgelegt und der Beschilderung oder den Tarifschildern der Automaten zu entnehmen.
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf den unter § 1 gekennzeichneten Flächen parkt.
In der Gemeinde Rosenthal-Bielatal werden ganzjährig Parkgebühren in der Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr erhoben.
(1) Für das Parken auf Flächen nach § 1 werden folgende Gebühren erhoben:
| Krad | bis 2 Stunden | 1,50 EUR |
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| Tageskarte | 3,00 EUR |
| PKW | bis 2 Stunden | 2,50 EUR |
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| Tageskarte | 5,00 EUR |
| Wohnmobil | ||
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| Tageskarte | 8,00 EUR |
Die Parkgebühren enthalten die jeweils gültige Umsatzsteuer.
(1) Diese Parkgebührenordnung tritt am 01.06.2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 18.02.2002 außer Kraft.
Rosenthal-Bielatal, den 12.04.2023