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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 4/2024
Mitteilungen der Gemeinde
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Bekanntmachungen

Für die Gebührenerhebung für die Abwasserentsorgung bei dezentralen Anlagen wurden durch die Verbandsversammlung am 12.03.2024 folgende Gebührensätze ab 08.04.2024 bestätigt:

1.

Entsorgungsgebühr

Entsorgung von Abwasser, das aus abflusslosen Gruben oder Kleinkläranlagen

entnommen, abgefahren und in einem Klärwerk gereinigt wird

für den ersten m³

90,77 € / m³

für jeden weiteren m³

68,07 € / m³

2.

Verwaltungsgebühr

Überwachung der Selbstüberwachung und Überwachung der Wartung der dezentralen Anlage

jährliche Kosten pro Anlage

25,68 €

3.

Verwaltungsaufwand Kleineinleiterabgabe

Kosten der Erfüllung der Abgabepflicht für Kleineinleitungen und der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe

jährliche Kosten pro Grundstück

64,72 €

Die entsprechende Veröffentlichung der Satzung über dezentrale Anlagen der Abwasserentsorgung des AZV Königstein erfolgte im Landkreisboten des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge am 06.04.2024.