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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 5/2023
Der Abwasserzweckverband Königstein informiert
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6. Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung(Abwassersatzung – AbwS)des Abwasserzweckverbandes Königstein

Auf Grund von § 63 Abs. 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) und den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) sowie der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) und der § 47 Abs. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 und § 5 Abs. 4 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) hat die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Königstein am 06.03.2023 folgende Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) des AZV Königstein in der Fassung vom 20.11.2006 (Landkreisbote Nr. 17 vom 13.12.2006), zuletzt geändert durch die 5. Änderungssatzung vom 24.03.2021 (Landkreisbote Nr. 4 vom 23.04.2021) beschlossen:

Artikel 1

§ 46 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

(1) Für die Schmutzwasserentsorgung gemäß § 41 beträgt die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch ein Klärwerk gereinigt wird 4,40 € je Kubikmeter Abwasser. Hinzu kommt eine Grundgebühr in Höhe von 40,00 pro Jahr und angeschlossenes Leistungsobjekt.

Artikel 2

Inkrafttreten

Die vorstehende 6. Änderungssatzung zur Abwassersatzung des Abwasserzweckverbandes Königstein vom 20.11.2006 tritt zum 01.07.2023 in Kraft.

Königstein, den 06. 03. 2023

Kummer
Verbandsvorsitzender