Der Gemeinderat der Gemeinde Struppen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.09.2021 mit dem Beschluss Nr. 42-09/21 mit der Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ auch einer entsprechenden Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein im Parallelverfahren zugestimmt.
Der Geltungsbereich der diesbezüglichen 5. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein umfasst entsprechend dem beigefügten Übersichtsplan den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Campingplatz Struppen“ mit dem Flurstück 676/7 und Teilen der Flurstücke 676/a und 676/12 der Gemarkung Struppen mit einer Gesamtfläche von ca. 2,6 ha.
Mit Beschluss des Gemeinschaftsausschusses der VG Königsstein in seiner öffentlichen Sitzung vom 08.06.2023 wurde der Entwurf der 5. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königsstein in der Fassung vom 26.04.2023 (bzw. 05.01.2023) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung entsprechend § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bestimmt. Gleichzeitig ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Da der Entwurf nicht die Grundzüge der Planung berührt (bzw. die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt ist (Bebauungsplanverfahren), kann die Durchführung der 5. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 BauGB erfolgen. Dabei wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen, § 4c BauGB wird nicht angewendet.
| Zu den Unterlagen der Planung gehören: | |
| • | FNP-Planzeichnung_A3 vom 26.04.2023 |
| • | FNP-Begründung vom 26.04.2023 |
| • | FNP-Begründung Anlage 1 Umweltbericht vom 05.01.2023 |
| • | FNP-Begründung Anlage 1 Umweltbericht-Anlagen vom 05.01.2023 |
In den Unterlagen wird auf DIN-Normen verwiesen. Die genannten DIN-Normen liegen während der Zeit der Offenlage ebenfalls zur Einsichtnahme in den Räumen der Gemeindeverwaltung Struppen und im Bauamt der Stadtverwaltung Königstein aus.
Die o.g. Planunterlagen werden für den Zeitraum von einem Monat
vom 10. Juli 2023 bis einschließlich 11. August 2023
in den Räumen der Gemeindeverwaltung Struppen, Hauptstraße 48 öffentlich ausgelegt und sind hier zu folgenden Zeiten für jedermann einsehbar:
| Montag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
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| Dienstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Mittwoch | geschlossen |
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| Donnerstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
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Zur Einsichtnahme in die Planungsunterlagen in der Gemeindeverwaltung wird um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 035020 – 70 418 gebeten.
Außerdem sind alle o.g. Planunterlagen auch im Rathaus der erfüllenden Gemeinde der VG Königstein, der Stadt Königstein, Goethestraße 7, 01824 Königstein (Sächsische Schweiz), im Bauamt der Stadtverwaltung im 1. Obergeschoss öffentlich ausgelegt. Alle o.g. Planunterlagen sind hier zu den nachfolgenden Öffnungszeiten oder nach telefonischer Terminvereinbarung für jedermann einsehbar:
| Montag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
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| Dienstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 bis 12:00 Uhr | 13:00 bis 16:00 Uhr |
Außerdem können telefonische Termine unter 035021 997-30, -31, -32 oder -33 mit dem Bauamt bzw. unter 035021 997-50 mit dem Sekretariat für folgende weitere Zeiten vereinbart werden:
| Mittwoch | 9:00 bis 12:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 bis 12:00 Uhr |
Generell wird unter den o.g. Telefonnummern um telefonische Voranmeldung auch zu den allgemeinen Öffnungszeiten gebeten. Beachten Sie bitte auch die unten stehenden Hinweise.
Die Planungsunterlagen können während des o.g. Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 BauGB unter www.struppen.de über die Internetpräsentation der Gemeinde Struppen und unter www.koenigstein-sachsen.de auch über die Internetpräsentation der Stadt Königstein sowie unterwww.bauleitplanung.sachsen.de über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung Sachsen eingesehen werden.
Während der o.g. Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung vorgebracht werden. Auch Kinder und Jugendliche sind der Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 BauGB.
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 BauGB bei der Abwägungsentscheidung zur Beschlussfassung zum Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, es sei denn, die Gemeinde (bzw. die VG) kannte den Inhalt der verspäteten Stellungnahme oder hätte diesen kennen müssen und die verspätete Stellungnahme ist für die Planung relevant.
Nach § 3 Abs. 3 BauGB ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die öffentliche Auslegung wird hiermit bekanntgegeben.
Königstein, den 09.06.2023
Übersichtsplan Geltungsbereich der 5. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein (Bebauungsplan „Campingplatz Struppen“)