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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 6/2023
Mitteilungen der Gemeinde
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Aus der Beratung des Gemeinderates am 13.06.2023

Beschluss Nr. 01-06/2023

Vergabe Planungsleistung Strang- und Sanitärsanierung Schule Rosenthal

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrags zur Fachplanung für die technische Ausrüstung an die Firma:

Planungsbüro Roth GmbH

Am Markt 17

01796 Pirna

in Höhe von 26.115,34 € brutto.

Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Objektplanung an folgende Firma:

Hufnagl Architektur

Am Markt 7

01796 Pirna

in Höhe von 27.418,03 € brutto.

Beschluss Nr. 02-06/2023

Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 14.377,79 EUR für die Erhöhung des Zuschusses an Käpt´n Browser als Betreiber der Kindertagesstätte „Robbies Zwergenland“ für die Betreibung der Kindereinrichtung im Jahr 2022.

Beschluss Nr. 03-06/2023

Der Gemeinderat beschließt für das 2. Halbjahr 2023 folgende Sitzungstermine:

11.07.2023

19:00 Uhr

08.08.2023

19:00 Uhr

12.09.2023

19:00 Uhr

17.10.2023

19:00 Uhr

14.11.2023

19:00 Uhr

06.12.2023

18:00 Uhr

Beschluss Nr. 04-06/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt die Vergabe zur Fußbodenerneuerung zur Schadensbeseitigung für die Grundschule Rosenthal-Bielatal an die Firma:

Fußbodentechnik Müller

Schulstraße 1e

01824 Rosenthal-Bielatal

in Höhe von 1.829,49 € brutto, unter dem Vorbehalt der Deckungszusage der Versicherung.

Beschluss Nr. 05-06/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt die Vergabe von Malerleistungen zur Schadensbeseitigung für die Grundschule Rosenthal-Bielatal an die Firma:

Farbnuance GmbH

Alt-Neundorf 21

01796 Pirna

in Höhe von 4.605,91 € brutto, unter dem Vorbehalt der Deckungszusage der Versicherung.

Beschluss Nr. 06-06/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt die Vergabe von Tischlerarbeiten (Austausch von Türen und Schlösser) zur Schadensbeseitigung für die Grundschule Rosenthal-Bielatal an die Firma:

Tischlerei Johne

Langenhennersdorfer Straße 5

01816 Bad Gottleuba

in Höhe von 3.847,87 € brutto, unter dem Vorbehalt der Deckungszusage der Versicherung.