Abbildung 1: Bereich Ortslage Raum
Abbildung 2: Bereich Ortslage Bahra
Im Rahmen der Flurbereinigung Bielatal werden alle im Verfahrensgebiet liegenden Flurstücke neu vermessen. Vor der Festlegung der Grenzen findet im Vorfeld mit jedem Eigentümer ein Gespräch statt. Hierbei wird zwischen Ortslage und Feldlage differenziert. Zunächst wird mit der Vermessung der Flurstücke in den Ortslagen begonnen. Die Neueinteilung des Grundbesitzes in der Feldlage erfolgt zu einem späteren Verfahrenszeitpunkt.
Die Ortslagenverhandlung mit anschließender Vermessung der Flurstücke ist keine Katastervermessung, in der die alten Grenzen wiederhergestellt werden. Stattdessen werden die Grenzen entsprechend der Örtlichkeit und Nutzung mit den Eigentümern abgestimmt.
Aufgrund der verschiedenen, innerhalb des Verfahrensgebiets liegenden Ortslagen (Langenhennersdorf, Bahra, Raum, Hermsdorf, Reichstein) ist eine Unterteilung in einzelne Bereiche erforderlich. Die Durchführung der Ortslagenverhandlung sowie Vermessung in allen Bereichen wird einige Zeit in Anspruch nehmen und die nächsten Jahre andauern. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Bielatal (TG) wird in den Amtsblättern informieren, wann in welchen Bereichen Vermessungen stattfinden.
Für dieses Jahr ist geplant, dass die Ortslagenverhandlungen in den Gemarkungen Bahra und Raum durchgeführt werden. Die Arbeiten vor Ort führt das Vermessungsbüro Fache aus Dresden aus. Den betroffenen Eigentümern wird der vorgesehene Termin für das Verhandlungsgespräch schriftlich mitgeteilt. Es ist vorgesehen, dass zu den Verhandlungen ein Vertreter der Flurbereinigungsverwaltung mit anwesend ist.
Auf den nachfolgenden Karten sind die in diesem Jahr zu vermessenden Ortslagenbereiche farbig dargestellt:
Am 23.04.2026 fand im Ratssaal der Gemeinde Rosenthal-Bielatal eine Teilnehmerversammlung statt. In der Veranstaltung wurde u. a. zum Beginn der Ortslagenverhandlung aufgeklärt. Sollten Sie an dem Tag verhindert gewesen sein, können Sie die Vortragsfolien unter folgendem Link einsehen:
https://www.vlnsachsen.de/landkreise/soe/bielatal/allgemeine-informationen
Für Fragen und Auskünfte zur Ortslagenverhandlung oder allgemeine Fragen zum Verfahren stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
| Herr Strahl Vorstandsvorsitzender Tel.: 03501 515-3610 E-Mail: markus.strahl@landratsamt-pirna.de | Frau Helbing stellv. Vorstandsvorsitzende Tel.: 03501 515-3617 E-Mail: susann.helbing@landratsamt-pirna.de |