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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 6/2026
Mitteilungen der Gemeinde
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Aus der Beratung des Gemeinderates am 19. Mai 2026

Beschluss 01/05/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme einer Spende

Hier: Standbetreiber des Weihnachtsmarktes 2025

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Geldspende für die Heimat und Kulturpflege der Gemeinde Rosenthal-Bielatal in Höhe von 552,70 €.

 

Beschluss 02/05/2026

Beratung und Beschlussfassung über die Anpassung der Nutzungsentgelte für kommunale Grundstücke der Gemeinde Rosenthal-Bielatal.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt die Anpassung der Nutzungsentgelte für kommunale Grundstücke ab 01.01.2027 entsprechend der ortsüblichen Entgelte und Nutzungszweck.

Im Einzelnen erfolgt die Anpassung der Entgelte für Gärten, zum Grundstück hinzugepachtete Flächen sowie für sonst. Flächen wie folgt:

Grundstück, nicht baulich genutzt

0,20 €/m²

Grundstück, baulich genutzt

0,35 €/m²

Für Grundstücke, die landwirtschaftlich genutzt werden, legt der Bürgermeister eigenständig auf Grundlage der Nutzung und Größe einen Preis zw. 0,01 €/m² und 0,05 €/m² fest. 

Zusätzlich soll die Grundsteuer anteilig entrichtet werden.

Für die Umsetzung sind neue Pachtverträge abzuschließen.

 

Beschluss 03/05/2026

Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen zur Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt in seiner öffentlicher Sitzung am 19.05.2026 die Abwägung der zur Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit der Offenlage vom 02. Februar bis einschließlich 04. März 2026 und in der parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Einwände, Hinweise und Anregungen zum Entwurfs der 6. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“nach Prüfung des Abwägungsprotokolls vom 22.04.2026 (siehe Anlage) entsprechend den dort gemachten Vorschlägen in allen Punkten.

Dieser Beschluss wird unverzüglich an den zuständigen Gemeinschaftsausschuss (GA) der VG Königstein zur Fassung eines dem entsprechenden Beschluss überwiesen.

Dazu wird die Verwaltung der VG Königstein beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte zu veranlassen bzw. vorzunehmen.

 

Beschluss 04/05/2026

Feststellungsbeschluss über die 6. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt die Feststellung der 6. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ entsprechend dem in der gleichen Sitzung zuvor getroffenen Abwägungsbeschluss Nr. 03/05/2026 (siehe Anlage).

Die 6. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein besteht aus der Planzeichnung mit Begründung vom 22.04.2026 und dem Umweltbericht vom 22.04.2026.

Es wird des Weiteren beschlossen, diesen Beschluss unverzüglich an den zuständigen Gemeinschaftsausschuss (GA) der VG Königstein zur Fassung eines eigenen, dementsprechenden Beschlusses zu überweisen.

Gemäß § 6 Abs.1 BauGB bedarf die 6. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (Landratsamt), deshalb ist nachdem auch der GA einen dementsprechenden Feststellungbeschluss getroffen hat, unverzüglich die Verfahrensakte der 6. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein beim Landratsamt zur Genehmigung einzureichen.

Die 6. Änderung des gemeinsamen FNP der VG Königstein tritt mit dem Datum der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig beginnt damit die Jahresfrist für eine schriftliche Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften entsprechend § 215 BauGB. Auf die Voraussetzungen dafür ist bei der Bekanntmachung bzw. Inkraftsetzung hinzuweisen.

Diese Bekanntmachung darf erst dann erfolgen, nachdem die o.g. Genehmigung des Landratsamtes vorliegt.

Die Verwaltung wird beauftragt, alle dafür erforderlichen Schritte zu veranlassen bzw. vorzu-nehmen.

 

Beschluss 05/05/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Leistungen „Instandsetzung der Alten Tetschener Straße 2. BA“ in Rosenthal mit Mitteln aus der pauschalen Zuweisung gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 2 SächsFAG der Jahres 2026.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt die Vergabe der Bauleistung an die Walter Straßenbau KG, Niederlassung Sachsen, Waldheimer Strasse 76A, 09661 Striegistal, OT Etzdorf. Die Finanzierung erfolgt aus der pauschalen Zuweisung gemäß § 17 Absatz 1 Nummer 2 SächsFAG der Jahres 2026.

Die Ausführung der Maßnahme ist für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehen. Da aufgrund der aktuellen Marktlage Preiserhöhungen seitens der Hersteller und Lieferanten als wahrscheinlich anzunehmen und aktuell schwer zu kalkulieren sind, wird vorbehaltlich möglicher Preisanpassungen als Obergrenze für die Durchführung dieser Maßnahme 45.000€ (brutto) veranschlagt. Vor Baubeginn ist mit der Firma Walter Straßenbau KG eine Absprache diesbezüglich zu führen. Sollte die festgelegte Preisgrenze überschritten werden kann die Maßnahme seitens der Gemeinde nicht beauftragt werden bzw. muss von der Beauftragung zurückgetreten werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Auftrag zu unterzeichnen.