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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 7/2026
Mitteilungen der Gemeinde
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Information zur Gewässerunterhaltung

Im Zusammenhang mit der HW-Schadensbeseitigung erreichen uns immer wieder Anfragen zur Gewässerunterhaltung und -wiederherstellung, speziell von (privaten) Ufermauern. Hierzu gelten für alle das Sächsische Wassergesetz und das Wasserhaushaltsgesetz bis hin zum Naturschutz.

Die vorhandenen Gewässer sollen naturnah erhalten bzw. zukünftig so gestaltet werden. Wo möglich, sind Uferbefestigungen zurückzubauen. Das beinhaltet auch, dass Ufermauern, welche der Sicherung privater Bebauung auf privatem Grund dienen, nicht durch die Gemeinde wiederherzustellen sind. Entsprechende Ansprüche müssen deshalb nicht nur aus finanziellen Erwägungen heraus zurückgewiesen werden. Bei größeren Mauerinstandsetzungen ist vor Beginn stets die Untere Wasserbehörde im Landratsamt zu informieren, um zu verhindern, dass hier „zu viel des Guten“ realisiert wird.

Ein Gewässerrandstreifen von 5 m (innerorts) muss von Überbauungen und Ablagerungen jeglicher Art (dazu zählen auch Holzstapel, Komposthaufen, Grasschnitt etc.) freigehalten werden, um ungehinderten Abfluss und Pflegemaßnahmen zu gewährleisten. Wir bitten deshalb alle betroffenen Grundstückseigentümer ihre Nutzungseinteilung des „Gewässergrundstückes“ darauf abzustellen und die „Entsorgung“ von Grünabfällen nicht dem Gewässer zu „übertragen“. Neben der Tatsache, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, kommt es dabei zu einer Einengung des Abflussquerschnittes, was im Hochwasserfall ggf. zu höheren Wasserspiegellagen mit den bekannten Folgen führen kann.

Information zur Wasserentnahme

Immer häufiger kann in trockenen Sommern beobachtet werden, wie Bäche nach und nach austrocknen und schließlich trockenfallen. Besonders kleine Bäche, die sowieso schon wenig Wasser führen, sind schnell betroffen. Mit weniger Wasser im Bach steigt die Wassertemperatur und auch die chemische Belastung, denn eingetragene Stoffe werden viel weniger verdünnt. Der Sauerstoffgehalt im Wasser sinkt, sodass die Tiere entweder abwandern oder in natürlichen Strukturen wie einem Kolk (tiefere Stellen im Gewässer), unter Wurzeln, oder in den Lücken des Sohlsubstrats die Trockenphase überdauern müssen. Genau solche Strukturen zu schaffen ist ein wichtiges Mittel, um Gewässer in Niedrigwasser-Phasen zu unterstützen. Bei Gewässerunterhaltungs-Baumaßnahmen wird versucht, auch diesem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen. Gehölze, die das Gewässer beschatten, sind dabei essentiell. Das Wasser im beschatteten Bereich ist deutlich kühler, der Strukturreichtum mit den Wurzeln und den verschiedenen Strukturen auf der Bachsohle bieten Unterschlüpfe und Rückzugsräume.

 

Geringe Wasserentnahmen mit der Gießkanne oder einem Eimer aus öffentlichen Flüssen, Bächen und Seen für die Bewässerung des eigenen Gartens sind grundsätzlich nicht verboten. Sie dürfen jedoch nur über das eigene Grundstück oder einen öffentlichen Zugang erfolgen. Es dürfen keine Schöpfbereiche durch Aufstau geschaffen werden!

Achtung! Wenn Sie fest installierte elektrische Pumpen einsetzen wollen, brauchen Sie eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde. Um in Trockenzeiten den natürlichen Wasserhaushalt nicht zu gefährden, kann diese ein vorübergehendes Verbot für die Wasserentnahme verhängen. Bitte beachten Sie auch entsprechende Aufrufe.