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Rosenthal-Bielataler Dorfblatt
Ausgabe 9/2026
Mitteilungen der Gemeinde
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Aus der Beratung des Gemeinderates am 11.August 2026

Beschluss 01-08/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Annahme einer Spende

Hier: Firma Oertel Gerüstbau GmbH

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende der Firma Oertel Gerüstbau GmbH für Gerüststellung bei dem Neubau der Kalthalle der OFW Rosenthal der Gemeinde Rosenthal-Bielatal in Höhe von 874,84 EUR.

Beschluss 02-08/2026

Beratung und Beschlussfassung über den Ankauf des Flurstückes 187/6 der Gemarkung Rosenthal.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt den Ankauf des Flurstückes 187/6 der Gemarkung Rosenthal mit einer Größe von 2.435 m² zu einem Ankaufspreis in Höhe 30.000,00 € zuzüglich Abgabe des im Eigentum der Gemeinde stehende Flurstück 807/2 der Gemarkung Rosenthal mit einer Größe von 400 m² und einem Bodenwert in Höhe von 352,00 € an die Eigentümer.

Beschluss 03-08/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtrags für Abbruch- und Rohbauarbeiten Turnhalle Grundschule Rosenthal-Bielatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal ermächtigt den Bürgermeister, den angekündigten Nachtrag für Abbruch- und Rohbauarbeiten der Firma:

 

Baubüro Axel Zwicker GmbH

 

Lindenweg 2

 

01328 Dresden

freizugeben.

Beschluss 04-08/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtrags für Sanitärarbeiten Turnhalle Grundschule Rosenthal-Bielatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal ermächtigt den Bürgermeister, den angekündigten Nachtrag für Sanitärarbeiten der Firma:

 

EGO GmbH

 

Siegfried-Rädel-Str. 25

 

01809 Heidenau

freizugeben.

Beschluss 05-08/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtrags für Estricharbeiten Turnhalle Grundschule Rosenthal-Bielatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal ermächtigt den Bürgermeister, den angekündigten Nachtrag für Sanitärarbeiten der Firma:

 

KOEBAU Köttewitzer Bau GmbH

 

Müglitztalstr. 66

 

01809 Dohna

freizugeben.

Beschluss 06-08/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtrags für Trockenbauarbeiten Turnhalle Grundschule Rosenthal-Bielatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal ermächtigt den Bürgermeister, den angekündigten Nachtrag für Trockenbauarbeiten der Firma:

 

Trockenbau Großer GmbH & Co.KG

 

Hauptstr. Nr. 109a

 

01816 Bad Gottleuba-Berggießhübel

freizugeben.

Beschluss 07-08/2026

Beratung und Beschlussfassung zur Freigabe des Nachtrags für die Sanierung des Regenwasserkanals

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt den Nachtrag für Sanierungsarbeiten der Firma:

 

Schober Bau GmbH

 

Dorfstr. 3

 

01824 Königstein

freizugeben.

Beschluss 08-08/2026

Abschluss Durchführungsvertrag zum VEP

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 11.08.2026 den Abschluss des vorliegenden Durchführungsvertrag durch die Unterschriftsleistung der Vertragspartner in dieser Sitzung vorzunehmen.

Beschluss 09-08/2026

Satzungsbeschluss über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ bzw. den gleichlautenden Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) in Rosenthal-Bielatal

Der Gemeinderat der Gemeinde Rosenthal-Bielatal beschließt in der öffentlichen Sitzung am 11.08.2026 die Satzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“ bzw. des gleichlautenden Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP) gemäß der zuvor beschlossenen Abwägung über den Entwurf des o.g. Bebauungsplans (siehe Anlage Abwägungsbeschluss Nr. 2026-06-07). Der in der gleichen Sitzung zuvor beschlossene Durchführungsvertrag zum VEP zwischen der Gemeinde Rosenthal-Bielatal und der Familie Löbel (Vorhabenträger) zum Vorhaben- und Erschließungsplan wird nach § 12 BauGB untrennbarer Teil des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplans (siehe Anlage Beschluss Nr. 08-08/2026 Abschluss Durchführungsvertrag zum VEP).

Der vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Erweiterung Gasthof Hermsdorf, Anlage eines Caravanplatzes“, bestehend aus dem o.g. Durchführungsvertrag zum VEP, dem Teil A Rechtplan vom 13.05.2026, dem VEP vom 13.05.2026, dem Teil B Textliche Festsetzungen, dem Teil C Begründung vom 13.05.2026, dem Teil D Umweltbericht vom 29.04.2026, dem Teil E Grünordnungsplan vom 29.04.2026, der Begründung zur Planung in die Befreiungslage vom 29.04.2026, der Stellungnahme des TVSSW zum Caravanplatz vom 07.08.2024, der Stellungnahme des TVSSW zum GH Hermsdorf vom 25.10.2024, der Stellungnahme ders TZVSSW zum GH Hermsdorf vom 21.08.2025, der Stellungnahme von Landschaf(f)t Zukunft e.V. vom 26.09.2024, dem Auszug aus dem Protokoll der Entwicklungskommission Top 2 vom 22.11.2024, dem Baugrundgutachten 18.08.2023, dem Beiplan zum Versiegelungsgrad von 09.2025, dem Beiplan Niederschlagswasserableitung von 04.2026, der Berechnung der Entwässerung vom 10.09.2025, dem RP8-Bemessungsbericht Sanitärgebäude vom 10.09.2025, dem RP8-Bemessungsbericht Stellplätze vom 31.03.2026, der Schalltechnischen Untersuchung vom 27.11.2025, der Zuarbeit Abwasser vom 09.10.2025, der Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung vom 29.04.2026, dem Fachbeitrag Artenschutz vom 31.10.2024, der Anlage 1 zum Fachbeitrag Artenschutz vom 31.10.2024 und der Zusammenhängenden Erklärung vom 21.05.2026 wird mit diesen, gemäß dem Abwägungsbeschluss nur redaktionell geänderten Unterlagen (i.d.F. vom 13.05.2026 bzw. vom 29.04.2026, siehe Anlage) vom Gemeinderat gebilligt und als (öffentliche) Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan konnte nicht aus dem rechtsgültigen gemeinsamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Königstein entwickelt werden, sondern der FNP war dazu im Parallelverfahren als 6. Änderung des FNP´s zu ändern (siehe Anlage Feststellungbeschluss der 6. Änderung des FNP Nr. 2026-05-04 vom 19.05.2026). Gemäß § 10 Abs. 2 ist dafür eine Genehmigung der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde (Landratsamt) erforderlich.

Die Verwaltung wird deshalb angewiesen, dass die ortsübliche Bekanntmachung zur Rechtskraft der hier beschlossenen Satzung, wie hier aufgeführt, erst dann erfolgen darf, nachdem die Genehmigung dieser 6. Änderung des FNP durch die zuständige höhere Verwaltungsbehörde erfolgt ist bzw. vorliegt.

Die Satzung bzw. der o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird mit diesen (nur redaktionell geänderten) Unterlagen zum Inkrafttreten mit der ortsüblichen Bekanntmachung bestimmt.

Die Satzung bzw. der o.g. vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit dem Datum der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig beginnt damit die Jahresfrist für eine schriftliche Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften entsprechend § 215 BauGB. Auf die Voraussetzungen dafür ist bei der Bekanntmachung bzw. Inkraftsetzung hinzuweisen.

Gemäß § 10a Abs. 1 BauGB ist die Zusammenfassende Erklärung (siehe Anlage) dem in Kraft getretenen o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplan beizufügen und gemäß § 10a Abs. 2 ergänzend gemeinsam mit allen Satzungsunterlagen auch ins Internet einzustellen und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.