Beschluss-Nr. 182-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, die zweckgebundene Spende der in der Aufstellung genannten Spender anzunehmen und dem vorgesehenen Verwendungszweck zuzuführen.
Beschluss-Nr. 181-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Raguhn-Jeßnitz nach § 2 Abs. 1 BauGB. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss-Nr. 127-2024
Der Stadtrat beschließt die Friedhofssatzung für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe in der geänderten Fassung.
Beschluss-Nr. 93-2023
Der Stadtrat befürwortet die 2. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe vom 16.07.2015, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 10.03.2016, in der geänderten Fassung.
Beschluss-Nr. 156-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 100.000 € zur Deckung der Mehraufwendungen.
Die Deckung erfolgt in voller Höhe durch Einsparungen bei den Konten:
| 541100.54315000 | 15.000 € |
| 111700.52110000 | 15.000 € |
| 365100.52412000 | 70.000 € |
Beschluss-Nr. 171-2024
Für die Anschaffung von Einsatzbekleidung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz eine überplanmäßige Mittelbereitstellung zugunsten des PSK 126100.52615000 (Besondere Aufwendungen für Beschäftigte – Dienst- und Schutzbekleidung) in Höhe von 35.000 €.
Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in dem PSK 545100.5291000 (Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen – Vertragsleistung (Winterdienst) in Höhe von 35.000 €.
Beschluss-Nr. 175-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz stellt gem. § 104 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit zur Erhöhung der Erfrischungsgelder für die im Jahr 2025 stattfindende Bundestagswahl in der Stadt Raguhn-Jeßnitz fest. Die Erfrischungsgelder betragen:
| - | je 50,00 Euro für die Beisitzer der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände |
| - | je 70,00 Euro für die Wahlvorsteher und Briefwahlvorsteher |
Beschluss-Nr. 174-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Raguhn-Jeßnitz ab dem Haushaltsjahr 2025 in der beigefügten Fassung.
Beschluss-Nr. 176-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept des Haushaltsjahres 2025 und Folgejahre.
Beschluss-Nr. 177-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 102 Abs. 1 KVG LSA die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie den Stellenplan 2025.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.