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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Hinweise des Steueramtes

zur Zahlung der Grundsteuer ab 2025

Anfang Januar 2025 wurden allen Grundstückseigentümern der Stadt Raguhn-Jeßnitz die neuen Grundsteuerbescheide zugestellt. Darauf ist die zu entrichtende Grundsteuer ab dem Jahr 2025 zur jeweiligen Fälligkeit ausgewiesen. Sollte Ihrem Grundsteuerbescheid ein SEPA-Lastschriftmandat beiliegen, hat die Stadt Raguhn-Jeßnitz keine Ermächtigung von Ihrem Bankkonto mittels Lastschrift einzuziehen. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, dann reichen Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mandat im Original bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz ein. Sofern Sie der Stadt Raguhn-Jeßnitz bereits ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt haben, wird der Betrag von dem auf dem Grundsteuerbescheid angegebenen Bankkonto zur jeweiligen Fälligkeit eingezogen.

Sollten Sie einen Dauerauftrag für die Grundsteuer bei Ihrem Bankinstitut eingerichtet haben, kontrollieren Sie bitte die Abschlagshöhe mit dem ausgewiesenen Betrag auf dem Grundsteuerbescheid zur jeweiligen Fälligkeit.

Für Fragen zu Ihrem Grundsteuermesswert oder anderen Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbescheid wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.