Die Steuersätze für die Hundesteuer bleiben gegenüber dem Jahr 2024 unverändert.
Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2025 die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird die Hundesteuer 2025 in derselben Höhe wie im Vorjahr durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Für das Kalenderjahr 2025 werden keine Abgabenbescheide versendet.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung treten für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, als wenn an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Dies gilt nicht, wenn Änderungen eintreten. In diesen Fällen ergeht ein entsprechender schriftlicher Steuerbescheid.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Hundesteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz eingelegt werden. Die Einlegung eines Widerspruchs hat keine aufschiebende Wirkung, d.h. der jeweils fällige Betrag ist trotzdem fristgerecht zu bezahlen.
Raguhn-Jeßnitz, 17.01.2025
Die öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Hundesteuer für das Jahr 2025 erfolgte am 17.01.2025 mit der Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Raguhn-Jeßnitz unter https://www.raguhn-jessnitz.de/de/satzungen-und-richtlinien.html.