Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Retzau
Bekanntmachung Retzau, 11.01.2026
Sehr geehrter Jagdgenossen,
der Vorstand lädt sie hiermit zu seiner Versammlung am 25.02.2026 ein.
Veranstaltungsort: Dorfgemeindehaus Retzau
Fürst-Franz-Straße 9
Dachgeschoss
Veranstaltungsbeginn: 18:00 Uhr
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung der Versammlung und Begrüßung |
| 2. | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung |
| 3. | Bestätigung der Tagesordnung |
| 4. | Bericht des Vorstandes / Kassenbericht |
| 5. | Wahl von 2 Kassenprüfern |
| 6. | Prüfung Jagdkasse für das Jagdjahr 2025/26 |
| 7. | Auszahlung des Reinertrages, ggf. Beschlussfassung |
| 8. | Sonstiges, Anfragen, Anregungen |
Hinweis: Jeder Jagdgenosse kann sich bei der Jagdversammlung durch ein volljähriges Familienmitglied (Ehemann, Ehefrau, Vater, Mutter, Tochter, Sohn, Enkel, Enkelin) ohne Vollmacht oder durch einen anderen Jagdgenossen (amtliche Vollmacht Stadt Raguhn-Jeßnitz) vertreten lassen.
Laut Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, den Besitznachweis, Veränderungen an den Grundstücksflächen unter Vorlage eines aktuellen Grundbuchauszuges beim Jagdvorsteher anzuzeigen. Hierdurch ist sichergestellt, dass das Jagdkataster immer auf dem aktuellen Stand ist.
Mit freundlichen Grüßen