Beschluss-Nr. 143-2025
Der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz ernennt Herrn Maik Kersten zum stellvertretenden Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Raguhn-Jeßnitz und beruft ihn mit Wirkung vom 01.01.2026 in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren.
—
Beschluss-Nr. 145-1025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt den kommunalen Wärmeplan in der Fassung vom 30.10.2025 für die Stadt Raguhn-Jeßnitz inkl. Bericht zu den interkommunalen Synergieeffekten, Planwerk und Abwägungstabelle zu den Anmerkungen der Träger öffentlicher Belange (TÖB).
—
Beschluss-Nr. 157-2025
| Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt: | |
| 1. | Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Retzau“ für den als Anlage beigefügten Geltungsbereich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, |
| 2. | Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Flächennutzungsplan für den als Anlage beigefügten Geltungsbereich im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, |
| 3. | Die Kostenübernahme durch den Vorhabenträger, |
| 4. | Den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages gemäß § 11 BauGB und ggf. bei Notwendigkeit eine Erschließungsvereinbarung zwischen der Stadt Raguhn-Jeßnitz und dem Vorhabenträger, |
| 5. | Die ortsübliche Bekanntmachung des Beschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. |
Beschluss-Nr. 30-2025 - abgelehnt
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Entwicklung eines Technologiegebietes in den Gemarkungen Marke und Thurland.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Alle anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang trägt der Antragsteller.
—
Beschluss-Nr. 31-2025 – abgelehnt
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Entwicklung eines Technologiegebietes analog des Geltungsbereiches lt. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes – Beschluss-Nr. 30-2025.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
—
Beschluss-Nr. 150-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept des Haushaltsjahres 2026 und Folgejahre.
—
Beschluss-Nr. 151-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß „ 102 Abs. 1 KVG LSA die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 sowie den Stellenplan 2026.
—
Beschluss-Nr. 106-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die 1. Änderungssatzung über die Festlegung von Schuleinzugsgebieten für die Grundschulen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz.
—
Beschluss-Nr. 147-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die investive Maßnahme 5511002504 Programm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ Raguhn in Höhe von 45.382,67 €. Die Deckung der außerplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus den Produktsachkonten wie folgt:
| 551100.23110000.68100000 | 23.400,00 € |
| 551100.09630000.78530000 | 21.982,67 €. |
Beschluss-Nr. 155-2025
Der Stadtratsvorsitzende verkündet das Wahlergebnis wie folgt:
| Herr Berger | 4 Stimmen |
| Frau Knoblauch | 13 Stimmen |
Somit ist Frau Knoblauch zur neuen Schiedsperson der Schiedsstelle der Stadt Raguhn-Jeßnitz gewählt.
—
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 127-2025 Vertragsangelegenheiten
Langfristiger Nutzungsvertrag für Wegeflächen zur Errichtung einer Freiflächensolaranlage
—
Beschluss-Nr. 159-2025 Vergabeangelegenheit
Vergabe Rahmenvertrag Baumpflege Los 1 Stadtgebiet der Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz
—
Beschluss-Nr. 160-2025 Vergabeangelegenheit
Vergabe Rahmenvertrag Baumpflege Los 2 Gutspark Altjeßnitz
—
Beschluss-Nr. 161-2025 Vergabeangelegenheit
Neubau des Feuerwehrgerätehauses im OT Retzau
Vergabe Los 13 – Straßen-, Wege-, Plätze- und Landschaftsbauarbeiten