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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 1/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung Beschluss der Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10.12.2025 den Kommunalen Wärmeplan der Stadt Raguhn-Jeßnitz und seine Veröffentlichung gemäß den Vorgaben des Gesetzes zur Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) beschlossen.

Die kommunale Wärmeplanung ist ein informelles, strategisches Planungsinstrument und bildet die Grundlage, um die klimaneutrale Umstellung der Wärmeversorgung schrittweise bis 2045 erfolgreich zu bewältigen. Mit diesem Beschluss werden keine Gebiete als Wärmenetz- oder Wasserstoffausbaugebiete ausgewiesen.

Das erstellte Planwerk enthält unter anderem:

  • eine Bestandsanalyse der Gebäude- und Siedlungsstruktur, aktueller Verbräuche und Energieinfrastrukturen
  • eine Analyse der Energieeinsparpotenziale und Potenziale aus Erneuerbaren Energien
  • Zielszenarien und Eignungsgebiete
  • eine Umsetzungsstrategie und einen Maßnahmenkatalog
  • eine Fortschreibungs- und Verstetigungsstrategie für die Stadtverwaltung

Die Stadt Raguhn-Jeßnitz hat die kommunale Wärmeplanung gemeinsam mit den Städten Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna und Zörbig (Konvoi) erstellt und somit auch interkommunale Potenziale einer nachhaltigen Wärmeversorgung identifiziert. Die kommunale Wärmeplanung der vier Kommunen wurde im Rahmen der Kommunalrichtlinie zu einhundert Prozent vom Bund gefördert.

Der vollständige Kommunale Wärmeplan der Stadt Raguhn-Jeßnitz steht zur Einsicht bereit:

Online: auf der Internetseite der Stadt unter www.raguhn-jessnitz.de

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Vor Ort: Rathaus Jeßnitz, Conradiplatz 7, 06800 Raguhn-Jeßnitz, Fachbereich Bau- und Grundstücksverwaltung

Raguhn-Jeßnitz, 07.01.2026

gez. Hannes Loth
Bürgermeister