Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz bekannt:
Herr Hannes Loth, Bewerber für den Wahlvorschlag der AfD, hat sein Mandat im Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz niedergelegt.
Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter im Laufe der Wahlperiode aus der Vertretung ausscheidet.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 das amtliche Ergebnis für die Wahl zum Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Ulf Rosenek für den Wahlvorschlag der AfD nächst festgestellter Bewerber für den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist, so dass Herr Ulf Rosenek in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nachrückt.
Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, ihm binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.
Herr Rosenek erklärte die Annahme der Wahl in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit Schreiben vom 04.09.2023 und rückt somit in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nach.