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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung über die Auszahlung des Reinertrages der Jagdgenossenschaft Jeßnitz

Die Jagdgenossenschaft Jeßnitz beschließt die Auszahlung des Reinertrages für das Jagdjahr 2023/2024 in Höhe von 0,32 €/ha. Die Auszahlung erfolgt bargeldlos auf schriftlichen Antrag mit Eigentumsnachweis und Angabe der Bankverbindung.

Die Antragstellung muss innerhalb von 4 Wochen (Tag des Antragseinganges) ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz beim Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft erfolgen. Die Anschrift lautet:

Jagdgenossenschaft Jeßnitz

In den Pusseln 6

06766 Bitterfeld-Wolfen