Entsprechend § 4 und § 6 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 10 und § 12 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) fordere ich hier die im Wahlgebiet der Stadt Raguhn-Jeßnitz vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, bis zum 05.01.2024 Wahlberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Bildung des Wahlausschusses sowie für die Wahlvorstände vorzuschlagen.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können nicht gleichzeitig Beisitzer/in bzw. stellvertretende/r Beisitzer/in im Wahlausschuss oder Wahlvorstand sein. Auf § 13 Abs. 1 bis 3 KWG LSA sowie auf § 9 Abs. 1a und § 10 Abs. 1a KWG LSA wird hingewiesen.
Raguhn-Jeßnitz, 01.11.2023
Gez. Riedl | |
Stellv. Gemeindewahlleiterin | Siegel |