Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 72-2023
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, das Wahlgebiet anlässlich der Stadtratswahl am 09.06.2024 nicht in Wahlbereiche einzuteilen.
Beschluss-Nr. 73-2023
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit gem. § 104 Abs. 1 KVG LSA für den notwendigen Erwerb eines Traktors und seiner Anbaugeräte fest. Finanzielle Mittel sind in den Kostenstellen wie folgt zu berücksichtigen:
| 111310.0711000 | 125.000 € |
| 111310.0721000 | 75.000 € |
Die Deckung der Kosten erfolgt aus der Liquiditätsreserve.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Ausschreibung zu veranlassen.
Beschluss-Nr. 74-2023
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufstellung der Außenbereichssatzung gem. § 35 Abs. 6 BauGB, zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit einer Bebauung.
Der Geltungsbereich der Satzung ergibt sich aus dem, als Anlage beigefügten Lageplan. Die Grenzen der Satzung sind im Lageplan rot eingegrenzt.
Beschluss-Nr. 75-2023
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Änderung des - Bebauungsplanes Nr. 1 "Retzau-Süd" / 2. Änderung - durch die 3. Änderung zum Bebauungsplan durch Aufhebung der textlichen Festsetzung unter Punkt 2.
Der Wortlaut der textlichen Festsetzung ist dem als Anlage beigefügten Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 1 "Retzau-Süd" - 2. Änderung" zu entnehmen.
Beschluss-Nr. 76-2023
Der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der, von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB.
Bestandteil der abgeforderten Stellungnahmen ist der geänderte Teil aus der textlichen Festsetzung, zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Punkt 2., welcher den textlichen Festsetzungen entnommen wird. Eine Begründung zur Änderung wird beigefügt.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 70-2023 Vergabeangelegenheit
Vergabe Bauleistung Neubau Kita „Sonnenzauber“ Freianlagen – Leistung: Wegebau Kanalbau, Trinkwasserleitungen, Elektrotechnik
Beschluss-Nr. 78-2023 Vergabeangelegenheit
Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im OT Retzau Los 1 Objektplanung/Freianlagenplanung
gez. Hannes Loth | Siegel |
Bürgermeister | |