Titel Logo
Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung Durchführung der Deichschau 2024

Gemäß § 94 Abs. 7 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt werden folgende Deichabschnitte der Stadt Raguhn-Jeßnitz geschaut:

08.04.2024

09:00 Uhr

OT Jeßnitz (Anhalt) ehem. Katholische Kirche – Stadtdeich (ca. 6 km)

13:00 Uhr

OT Raguhn Feuerwehr – Stadtdeich einschl. Raguhn Neustadt (ca. 3,5 km)

15.04.2024

09:00 Uhr

OT Jeßnitz (Anhalt) Muldebrücke bis OT Retzau, Altjeßnitz Deich neu (ca. 9 km / 3 km)

17.04.2024

09:00 Uhr

OT Raguhn Deichanfang – Möst – A9 Autobahn (ca. 13 km)

Die Schaukommission hat gemäß § 95 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:

Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren

Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen

eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die Stadt Raguhn-Jeßnitz oder schriftlich an:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Sachsen-Anhalt

Flussbereich Wittenberg

Sternstraße 59

06886 Lutherstadt Wittenberg