Gemäß § 94 Abs. 7 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt werden folgende Deichabschnitte der Stadt Raguhn-Jeßnitz geschaut:
08.04.2024
| 09:00 Uhr | OT Jeßnitz (Anhalt) ehem. Katholische Kirche – Stadtdeich (ca. 6 km) |
| 13:00 Uhr | OT Raguhn Feuerwehr – Stadtdeich einschl. Raguhn Neustadt (ca. 3,5 km) |
15.04.2024
| 09:00 Uhr | OT Jeßnitz (Anhalt) Muldebrücke bis OT Retzau, Altjeßnitz Deich neu (ca. 9 km / 3 km) |
17.04.2024
| 09:00 Uhr | OT Raguhn Deichanfang – Möst – A9 Autobahn (ca. 13 km) |
Die Schaukommission hat gemäß § 95 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
| • | Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren |
| • | Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen |
| • | eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. |
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die Stadt Raguhn-Jeßnitz oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Lutherstadt Wittenberg