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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Durchführung der Deichschau 2025

Durchführung der Deichschau 2025

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt dem § 94 Abs. 7, werden die Deichabschnitte in der Stadt Raguhn-Jeßnitz wie folgt geschaut:

1.

Jeßnitz – Stadtdeiche

07.04.2025, 09:00 Uhr, Treffpunkt ehem. Kirche Jeßnitz, Vor dem Halleschen Tor

2.

Raguhn – Stadtdeiche

07.04.2025, 13:00 Uhr, Treffpunkt Feuerwehr Raguhn, Rathausstraße

3.

Altjeßnitz bis Retzau

14.04.2025, 09:00 Uhr, Treffpunkt Muldebrücke Jeßnitz

4.

Schierau (Deichanfang Raguhn bis Möst BAB 9)

16.04.2025, 09:00 Uhr, Treffpunkt Deichanfang Raguhn, Gartenstraße

Die Schaukommission hat gemäß § 95 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:

  • Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren,
  • Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen,
  • Eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist.

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Deichschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Deichabschnitt wenden Sie sich bitte an die Stadt Raguhn-Jeßnitz oder schriftlich an:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft

Sachsen-Anhalt

Flussbereich Wittenberg

Sternstraße 59

06886 Wittenberg