Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 16-2023
Aufhebung des Beschlusses 84-2022 - (Neu)Festlegung des Wahltages und der Wahlzeit für die Wahl und ggf. die Stichwahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Raguhn
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt,
Beschluss-Nr. 17-2023
Bestimmung der Wahlleiterin und der Stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, Frau Constance Mädchen-Vötig als Wahlleiterin und Frau Anika Riedl als Stellvertretende Wahlleiterin für die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Raguhn-Jeßnitz zu berufen.
Beschluss-Nr. 06-2023
Stellenausschreibung für die Wahl der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Stadt Raguhn-Jeßnitz sowie Festlegung zum Ende der Einreichungsfrist für die entsprechenden Bewerbungen
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, den Wortlaut der Stellenausschreibung zur Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters (m/w/d) gemäß Anlage 1
zu veröffentlichen.
Das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen um die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters für die Stadt Raguhn-Jeßnitz wird auf den 23.05.2023 festgelegt.
Beschluss-Nr. 95-2022
Festsetzung zur Höhe der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz setzt gem. § 6 Abs. 1 i. V. m. § 7 KomBesVO LSA folgende monatliche pauschalierte Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz fest: 210 €.
Beschluss-Nr. 96-2022
Festsetzung einer Aufwandsentschädigung für eine allgemeine Vertreterin/den allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Festsetzung einer monatlichen Aufwandsentschädigung für die Stellvertreterin/ den Stellvertreter des Bürgermeisters i. H. v. monatlich 140 €.
Beschluss-Nr. 01-2023
Inanspruchnahme der Verlängerungsoption zur Umsetzung des § 2b UStG
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beauftragt den Bürgermeister, gegenüber dem zuständigen Finanzamt eine Erklärung nach § 27 Abs. 22 i. V. m. Abs. 22a UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:
Hiermit erklärt die Stadt Raguhn-Jeßnitz entsprechend § 27 Abs. 22 i. V. m. Abs. 22a UStG gegenüber dem Finanzamt, dass sie § 2 Absatz 3 in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführte Leistungen weiterhin anwendet. Die Erklärung für vor dem 1. Januar 2023 endende Zeiträume wird nicht widerrufen und gilt damit auch für sämtliche Leistungen, die nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2025 ausgeführt werden.
Beschluss-Nr. 07-2023
Verwendung der Fördermittel gemäß Richtlinie Schulinfrastruktur - Änderung Prioritätenliste
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Änderung der Prioritätenliste für die Inanspruchnahme von Fördermitteln aus der Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen".
Beschluss-Nr. 09-2023
5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung)
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die 5. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger (Aufwandsentschädigungssatzung).
Beschluss-Nr. 10-2023
Bereitstellung der finanziellen Mittel für die Planungsleistung Neubau Feuerwehrgerätehaus im OT Retzau
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit der Fortführung von Maßnahmen zum Projekt „Neubau Feuerwehrgerätehaus im OT Retzau“ gem. § 104 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 2 Abs. 2 Nr. 1 Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fest.
Der Bürgermeister ist befugt, Ausgaben für dieses Projekt i. H. v. 170.000 € zu leisten (PSK 126100.09610000). Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt in voller Höhe aus Mitteln der Investitionspauschale (440.200 € PSK 6111000.68110000).
Beschluss-Nr. 11-2023
Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Projekt „Gutspark Altjeßnitz mit barockem Hecken-Irrgarten“ im Rahmen des Bundesprogrammes „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz stellt die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit des Projektes „Gutspark Altjeßnitz mit barockem Hecken-Irrgarten“ gem. § 104 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. § 1 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt fest.
Der Bürgermeister ist befugt, vorbehaltlich der Förderung aus Bundesmitteln i. H. v. 225.000 € (PSK 551100.68110000), Ausgaben für dieses Projekt i. H. v. 250.000 € zu leisten (PSK 551100.78530000). Die Eigenmittel i. H. v. 25.000 € werden aus Mitteln der Investitionspauschale (440.200 € bei PSK 6111000.68110000) zur Verfügung gestellt.
Im nichtöffentlichen Teil wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 08-2023 Vergabeangelegenheit
Beschluss zur Vergabe Grünflächenpflege 2023
Beschluss-Nr. 15-2023 Personalangelegenheit
gez. Mädchen-Vötig | Siegel |
Stellvertretende Bürgermeisterin | |