Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz bekannt:
Herr Michael Dubrau, Bewerber für den Wahlvorschlag „Wählergruppe Pro8 (Pro8)“, hat sein Mandat für den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz niedergelegt.
Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter aus der Vertretung ausscheidet.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 das amtliche Endergebnis für die Wahl des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Maik Hänsch für den Wahlvorschlag Wählergruppe Pro8 (Pro8) nächst festgestellter Bewerber für den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist.
Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt habe ich als Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, mir binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.
Herr Maik Hänsch erklärte die Annahme der Wahl in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit Schreiben vom 15.03.2026 und rückt somit in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nach.