Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn bekannt:
Herr Norbert Pietsch, Bewerber für den Wahlvorschlag der SPD, hat sein Mandat am 06.03.2023 mit sofortiger Wirkung im Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn niedergelegt.
Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter im Laufe der Wahlperiode aus der Vertretung ausscheidet.
Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 das amtliche Ergebnis für die Wahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Bernd Meyenberg für den Wahlvorschlag der SPD nächst festgestellter Bewerber für den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn ist, so dass Herr Bernd Meyenberg in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn nachrückt.
Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt hat der Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, ihm binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob sie die Wahl annimmt.
Herr Meyenberg erklärte die Annahme der Wahl in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn mit Schreiben vom 18.03.2023 und rückt somit in den Ortschaftsrat der Ortschaft Raguhn nach.