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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom 12.04.2023

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 25-2023

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz stellt die Unabweisbarkeit gem. § 104 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA der notwendigen Zahlung eines Zuschusses/Barkapitaleinlage in Höhe von bis zu 1,0 Mio. Euro an die Jeßnitzer Wohnungsgesellschaft mbH zur - Refinanzierung gestiegener Baukosten inkl. Baunebenkosten für den Neubau der Kindertagesstätte Raguhn fest.

Der Bürgermeister ist verpflichtet,

  • Vor Auszahlung rechtlich prüfen zu lassen, ob die Zahlung EU-Beihilferecht betrifft. Wird festgestellt, dass zur Herstellung einer beihilferechtlichen Zulässigkeit von der genannten Ausgleichzahlung ein Betrauungsakt gem. § 135 Abs. 1 Satz 4 KVG LSA erforderlich ist, darf keine Zahlung erfolgen.

  • Ist kein Betrauungsakt erforderlich, sind Zuschussbeträge nur dann zu leisten, wenn deren exakte Höhe und Notwendigkeit von der JWG mbH anhand von Rechnungen und Ausschreibungsergebnissen u. ä. nachgewiesen wurde. Die Zahlung des Zuschusses kann nach Nachweisführung in mehreren Beträgen erfolgen, darf aber die maximale Höhe von 1 Mio. Euro nicht übersteigen.

Beschluss-Nr. 26-2023

Der Stadtrat stellt die sachlich und zeitliche Unabweisbarkeit gem. § 104 Abs. 1 Nr. 1 KVG LSA der notwendigen Beschaffung von Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie einer Küche in Höhe von max. 214.999 € netto für den Neubau der Kindertagesstätte Raguhn fest. Der Bürgermeister wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung zu veranlassen.

Beschluss-Nr. 27-2023

Der Stadtrat stellt die Unabweisbarkeit gem. § 104 KVG LSA der notwendigen Herstellung der Außenanlagen mit Spielplatz in Höhe von 476.000 € für den Neubau der Kindertagesstätte Raguhn fest.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die öffentliche Ausschreibung zur Beschaffung zu veranlassen.

gez. Mädchen-Vötig  — Siegel
Bürgermeisterin (kommissarisch)