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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom 20.03.2024

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst

Beschluss-Nr. 02-2024

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Höhe des Erfrischungsgeldes für die am 09.06.2024 stattfindenden Kommunalwahlen in der Stadt Raguhn-Jeßnitz wie folgt:

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je 55,00 Euro für die Beisitzer der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände

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je 65,00 Euro für die Wahlvorsteher und Briefwahlvorsteher

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je 15,00 Euro für die Beisitzer des Wahlausschusses je Sitzung.

Beschluss-Nr. 04-2024

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung der Haus- und Parkordnung für den Gutspark Altjeßnitz und seiner Anlagen vom 22.03.2023 in der vorliegenden Fassung.

Beschluss-Nr. 105-2023

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, das Änderungsverfahren zum „Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz“ im Rahmen des Programmes Regio Sachsen-Anhalt. zu beantragen.

Die Voraussetzungen für die Antragstellung sind erst mit der Beschlussfassung zur Zusammenführung der Flächennutzungspläne und Neubekanntmachung „Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz“ sowie die gesicherte Finanzierung der Maßnahme, d. h. die im Haushaltsplan der Stadt Raguhn-Jeßnitz für das Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehenden Mittel.

Beschluss-Nr. 104-2023

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Zusammenführung des Ergänzungsflächennutzungsplanes Raguhn-Jeßnitz, zugleich

1. Änderung Flächennutzungsplan Marke,

1. Änderung Ergänzungsflächennutzungsplan Raguhn-Jeßnitz,

Berichtigung Ergänzungsflächennutzungsplan Raguhn-Jeßnitz,

Flächennutzungsplan Schierau,

Flächennutzungsplan Thurland,

1.Änderung Flächennutzungsplan Thurland

Flächennutzungsplan Tornau v. d. Heide

zu einem Gesamtflächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz.

Der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet trägt die Bezeichnung „Flächennutzungsplan der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz“.

Die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Raguhn-Jeßnitz erfolgt gem. § 6 (6) BauGB.

Beschluss-Nr. 03-2024

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz billigt den Entwurf der Außenbereichssatzung für die Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) für den Bereich des – Eisenhammer – entsprechend des in der Anlage dargestellten Geltungsbereiches einschließlich dazu gehöriger Begründung in der Fassung vom 08.01.2024 und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird an den Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten (Planungsbüro) übertragen.

Beschluss-Nr. 08-2024

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufhebung der Satzung, gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Grundstücke in der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Gemarkung Thurland vom 31.05.2013 (entsprechend des beigefügten Lageplanes).

Der Beschluss zur Aufhebung der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss-Nr. 11-2024

Der Stadtrat Raguhn-Jeßnitz beschließt die Abwägung gem. § 1 (7) Baugesetzbuch, zu den eingegangenen Stellungnahmen nach öffentlicher Auslegung gem. § § (2) Baugesetzbuch und Beteiligung der von der Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) Baugesetzbuch, zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Retzau-Süd – 2. Änderung, zur Aufhebung einer textlichen Festsetzung.

Grundlage des Beschlusses ist das beigefügte Abwägungsprotokoll, als Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

Beschluss-Nr. 12-2024

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, gem. § 10 Abs. 1 BauGB, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Retzau-Süd – 2. Änderung, hinsichtlich der Aufhebung einer textlichen Festsetzung und unter Einbezug des Abwägungsergebnisses –Beschluss-Nr. 11-2024, als Satzung.

Der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan in der Fassung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Retzau-Süd, 2. Änderung, ist durch die Verwaltung ortsüblich bekannt zu machen.

Das Verfahren wurde gem. § 13 BauGB, im vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Beschluss-Nr. 21-2024

Der Ausschuss Bau, Wirtschaft und Vergabe bringt nachfolgende Stellungnahme zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt vor: Es werden keine weiteren Vorschläge hinzugefügt.

Der Stadtrat bringt nachfolgende Stellungnahme zur Öffentlichkeitsbeteiligung am Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt vor: Es werden keine weiteren Vorschläge hinzugefügt.

Beschluss-Nr. 28-2024

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nimmt den Lärmaktionsplan der Stadt Raguhn-Jeßnitz (4. Runde) zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Veröffentlichung in der vorgelegten Fassung zu.

Die Verwaltung wird gebeten, alle notwendigen Schritte zur Berichterstattung an das Land Sachsen-Anhalt zu veranlassen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr. 83-2023 Grundstücksangelegenheit

PV-Freiflächenanlagen auf kommunalen Flächen in der Ortschaft Raguhn

Beschluss-Nr. 91-2023 Grundstücksangelegenheit

Erschließungsstraße „Am Forsthaus“ Lingenau

Beschluss-Nr. 26-2024 Vergabeangelegenheit

Vergabe Planungsleistungen zum Projekt „Entwicklung einer Industriebrache zu einem lebendigen städtischen Zentrum“ im Rahmen des Förderprogrammes „Sachsen-Anhalt Revier 2038“

gez. Hannes Loth
Siegel
Bürgermeister