Beschluss-Nr. 34-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz stellt folgende Änderung in der Besetzung der Ausschüsse wie folgt fest:
Ausschuss Bau, Wirtschaft und Vergabe:
Der Fraktion Pro8/Wählergemeinschaft stehen 2 Ausschusssitze zu. Diese sind mit Herrn Uwe Ziegler und neu: Herrn Maik Hänsch zu besetzen.
Haupt- und Finanzausschuss:
Der Fraktion Pro8/Wählergemeinschaft stehen 3 Ausschusssitze zu. Diese sind mit Herrn Uwe Fromme, Herrn Nils Naumann und neu: Herrn Stefan Krause zu besetzen.
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Beschluss-Nr. 29-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die zweckgebundene Spende der in der Aufstellung genannten Spender anzunehmen und dem vorgesehenen Verwendungszweck zuzuführen.
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Beschluss-Nr. 23-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 105 KVG LSA für das Produkt.Sachkonto 541100.5221300 (Gemeindestraßen / Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens - Straßen) in Höhe von 29.100,86 €.
Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt aus den Produkt Sachkonten
111700.54315000 (Grundstücks- und Gebäudemanagement / Geschäftsaufwendungen)
511200.54315000 (Räumliche Entwicklung / Geschäftsaufwendungen)
611100.53720000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen / Allgemeine Umlagen an Gemeinden und Gemeindeverbände - Kreisumlage).
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Beschluss-Nr. 25-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 105 KVG LSA für das Produkt.Sachkonto 547100.09630000 in Höhe von 94.700 €. Die Mittel dienen der Umsetzung des Bauvorhabens Umbau Bushaltestelle Grundschule „Am Markt" Raguhn.
Eine Deckung erfolgt aus den Fördermitteln in Höhe von 78.852 € und teils aus dem Eigenanteil der geplanten Maßnahme 5471002501 547100.09630000.78530000 in Höhe von 2.000,00 € und 5451002501.09620000 in Höhe von 14.700 €.
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Beschluss-Nr. 32-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach § 105 KVG LSA für das Produkt.Sachkonto 545100.52910000.72910000 in Höhe von 80.000,00 EUR. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt aus dem Produkt.Sachkonto 611100.53720000.73720000.
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Beschluss-Nr. 27-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt:
Der Vorentwurf der partiellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk" der Stadt Raguhn-Jeßnitz wird in der vorgelegten Form gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
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Beschluss-Nr. 30-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk" der Stadt Raguhn-Jeßnitz wird in der vorgelegten Form gebilligt und zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt.
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Beschluss-Nr. 40-2026
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Neufassung der Richtlinie zur Vergabe von Brauchtumsmitteln der Ortschaften der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der beigefügten Fassung.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
Bürgermeister