Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in der Sitzung am 10.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Dessau-Roßlau und das Amtsgericht Bitterfeld-Wolfen für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 gefasst.
Die Liste liegt gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom
05.06.2023 bis zum 11.06.2023
zu jedermanns Einsicht bei der Stadt Raguhn-Jeßnitz, OT Raguhn, Rathausstraße 16 im 1. Obergeschoss Zimmer 11 aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Raguhn-Jeßnitz, 11.05.2023