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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Aufhebung der Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht in der Gemarkung Thurland, in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.05.2013

Auf Grundlage des § 25 Abs. 1 des Baugesetzbuches(BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl I Seite 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl 2023 I Nr. 394), in Verbindung mit § 8 Kommunalverfassungsgesetz Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014, in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.07.2014, wird folgende Satzung erlassen.

§ 1

Die Satzung gem. § 25 Abs.1 Nr. 2 Baugesetzbuch, in Form der Bekanntmachung vom 31.05.2013, über ein besonderes Vorkaufsrecht für die Grundstücke in der Gemarkung Thurland, s. Lageplan, wird durch Beschluss Nr. 8-2024 des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom 20.03.2024, aufgehoben.

§ 2

Die Satzung über die Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

gez. Hannes Loth
Siegel
Bürgermeister

Raguhn-Jeßnitz, 31.05.2024