Beschluss-Nr. 47-2025
Der Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz wird vom Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Verhandlung zu treten, damit das letzte Teilstück der Kreisstraße (K2050) im OT Priorau der Stadt Raguhn-Jeßnitz grundhaft ausgebaut und in die Haushaltsplanung 2026 mit aufgenommen werden soll.
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Beschluss-Nr. 32-1025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk in der Gemarkung Marke, Flur 5, Flurstück 7/2 (siehe Anlage – Karte des Geltungsbereiches).
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Alle anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang trägt der Antragsteller.
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Beschluss-Nr. 37-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage analog des Geltungsbereiches lt. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes – Beschluss-Nr. 32-2025.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
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Beschluss-Nr. 49-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt auf der Grundlage der §§ 142 Abs. 3 und 162 ff. (Fünfter Abschnitt) BauGB, dass die Sanierungsmaßnahme „Ortskern Jeßnitz“ voraussichtlich erst Ende 2030 abgeschlossen wird. Der Beschluss Nr. 146-2019 vom 27.08.2019, der den Abschluss der Sanierung für Ende 2025 vorsah, wird hiermit aufgehoben.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
gez. Hannes Loth | Siegel |
Bürgermeister | |