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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung aus der Sitzung des Stadtrates Raguhn-Jeßnitz vom 23.04.2025

Beschluss-Nr. 47-2025

Der Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz wird vom Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beauftragt, mit dem Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld in Verhandlung zu treten, damit das letzte Teilstück der Kreisstraße (K2050) im OT Priorau der Stadt Raguhn-Jeßnitz grundhaft ausgebaut und in die Haushaltsplanung 2026 mit aufgenommen werden soll.

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Beschluss-Nr. 32-1025

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage mit Umspannwerk in der Gemarkung Marke, Flur 5, Flurstück 7/2 (siehe Anlage – Karte des Geltungsbereiches).

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Alle anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang trägt der Antragsteller.

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Beschluss-Nr. 37-2025

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage analog des Geltungsbereiches lt. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes – Beschluss-Nr. 32-2025.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

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Beschluss-Nr. 49-2025

Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt auf der Grundlage der §§ 142 Abs. 3 und 162 ff. (Fünfter Abschnitt) BauGB, dass die Sanierungsmaßnahme „Ortskern Jeßnitz“ voraussichtlich erst Ende 2030 abgeschlossen wird. Der Beschluss Nr. 146-2019 vom 27.08.2019, der den Abschluss der Sanierung für Ende 2025 vorsah, wird hiermit aufgehoben.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.

gez. Hannes Loth
Siegel
Bürgermeister