Am 19.06.2023 hat der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung das amtliche Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 18.06.2023 festgestellt. Da keiner der Kandidaten mindestens die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, ist eine Stichwahl erforderlich.
Für die Stichwahl werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versandt. Die Wahlbenachrichtigung für den ersten Wahlgang gilt auch für die Stichwahl. Das Wählerverzeichnis des ersten Wahlganges (der Bürgermeisterwahl vom 18.06.2023) bleibt bestehen.
Das Wählerverzeichnis kann nur in den Fällen berichtigt werden, in denen Wahlberechtigte zwischenzeitlich verstorben sind, ihre Wohnung im Wahlgebiet aufgeben oder sonst ihr Wahlrecht verloren haben (Streichung).
Zugezogene Personen oder Einwohner, die nach dem ersten Wahlgang das 16. Lebensjahr bis zur Stichwahl vollenden, werden nicht vom Amts wegen ins Wählerverzeichnis aufgenommen.
Sollte der vorgenannte Personenkreis wählen wollen, hat er beim Einwohnermeldeamt einen Wahlschein zu beantragen.
Das ist vom 20.06.2023 bis zum 30.06.2023 während der allgemeinen Dienstzeiten:
| Montag und Mittwoch | von 09.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr (bitte Klingel benutzen) |
| Dienstag | von 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 – 12.00 und 13.00 – 16.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 – 13.00 Uhr (bitte Klingel benutzen) |
sowie Freitag, 30.06.2023 von 09.00 – 18.00 Uhr, möglich.
Die Stimmabgabe erfolgt am 02.07.2023 in denselben Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr, in denen bereits die Bürgermeisterwahl vom 18.06.2023 durchgeführt wurde.
Die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl bekommen diejenigen Bürgerinnen und Bürger automatisch, die vorab für beide Wahlen, also die Bürgermeisterwahl und für die Stichwahl, Briefwahl beantragt haben.
Wer dies vorab nicht getan hat, jetzt aber gern per Briefwahl wählen möchte, kann die entsprechenden Unterlagen im Einwohnermeldeamt der Stadt Raguhn-Jeßnitz, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz OT Raguhn schriftlich (Rückseite Wahlbenachrichtigung) oder per E-Mail unter wahlen@raguhn-jessnitz.de beantragen.
Wer in den Wahllokalen wählen möchte, aber seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann in seinem zuständigen Wahllokal unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses den Stimmzettel in Empfang nehmen.
Raguhn-Jeßnitz, 19.06.2023