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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 18.06.2023 in der Stadt Raguhn-Jeßnitz und der durch den Wahlausschuss zugelassenen Bewerber für die Stichwahl (§ 42 Abs. 1 und § 30 a Abs. 2 KWG LSA in der bis zum 26.04.2023 geltenden Fassung)

des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl am 18.06.2023 in der Stadt Raguhn-Jeßnitz und der durch den Wahlausschuss zugelassenen Bewerber für die Stichwahl

(§ 42 Abs. 1 und § 30 a Abs. 2 KWG LSA in der bis zum 26.04.2023 geltenden Fassung)

Der Wahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2023 für die Bürgermeisterwahl in der Stadt Raguhn-Jeßnitz am 18.06.2023 folgendes endgültiges Wahlergebnis festgestellt:

Wahlberechtigte

7779

Wähler/innen

4441

Gültige Stimmen

4413

Ungültige Stimmen

28

Wahlbeteiligung

57,09

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat (§ 30 Abs. 8 KWG LSA in der bis zum 26.04.2023 geltenden Fassung).

Da keiner der Bewerber diese Voraussetzung erfüllt, ist eine Stichwahl erforderlich (§ 30a Abs. 1 KWG LSA in der bis zum 26.04.2023 geltenden Fassung). Die Stichwahl findet zwischen den beiden Bewerbern statt, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten.

Der Wahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.06.2023 folgende Bewerber für die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl am 02. Juli 2023 zugelassen:

Die Stichwahl findet am 2. Juli 2023 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt.

Raguhn-Jeßnitz, 19.06.2023

gez. Mädchen-Vötig
Wahlleiterin