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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 7/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz

Gemäß § 75 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt gebe ich hiermit das Nachrücken eines nächst festgestellten Bewerbers in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz bekannt:

Herr Michael Feige, Bewerber für den Wahlvorschlag „Alternative für Deutschland (AfD)“, hat sein Mandat für den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nicht angenommen.

Gemäß § 42 Abs. 4 Kommunalverfassungsgesetz Sachsen-Anhalt rückt der nächst festgestellte Bewerber nach, wenn ein Gewählter nicht in die Vertretung eintritt.

Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 11.06.2024 das amtliche Endergebnis für die Wahl des Stadtrates der Stadt Raguhn-Jeßnitz festgestellt. Die Feststellung ergab, dass Herr Sandro Geist für den Wahlvorschlag Alternative für Deutschland (AfD) nächst festgestellter Bewerber für den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz ist, so dass Herr Sandro Geist in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nachrückt.

Gemäß § 43 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt habe ich als Gemeindewahlleiter den gewählten Bewerber über seine Wahl mit dem Ersuchen benachrichtigt, mir binnen einer Woche schriftlich mitzuteilen, ob er die Wahl annimmt.

Herr Sandro Geist erklärte die Annahme der Wahl in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz mit Schreiben vom 01.07.2024 und rückt somit in den Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz nach.

gez. Wehlmann
Gemeindewahlleiter