Beschluss-Nr. 18-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die geänderte Fassung der Satzung zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz – Baumschutzsatzung – vom 20.07.2017.
Die Anlage 2 der Baumschutzsatzung wird gestrichen und § 3 der Satzung entsprechend geändert.
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Beschluss-Nr. 24-1025
Der Stadtrat beschließt die Kalkulation für die Kostensätze zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) für die Jahre 2024-2026.
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Beschluss-Nr. 25-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz, Gebühren und Auslagen für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Raguhn-Jeßnitz außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung).
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Beschluss-Nr. 72-2025 abgelehnt
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt das Friedhofskonzept der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der vorliegenden Fassung sowie die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen gem. Anlage C zur BV 72-2025.
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Beschluss-Nr. 58-2025 abgelehnt
Der Stadtrat beschließt die Friedhofssatzung (4. Änderung) für die Benutzung der von der Stadt Raguhn-Jeßnitz verwalteten Friedhöfe in der vorliegenden Fassung.
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Beschluss-Nr. 59-2025 abgelehnt
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufstellung und Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage in der Gemarkung Thurland, Flurstücke 176, 177, 178, 179, 180 (siehe Anlage Karte des Geltungsbereiches).
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Alle anfallenden Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsteller.
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Beschluss-Nr. 60-2025 abgelehnt
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Einleitung des Verfahrens zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Raguhn-Jeßnitz zur Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeit für die Errichtung einer Batteriespeicheranlage analog des Geltungsbereiches lt. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes – Beschluss-Nr. 59-2025.
Alle anfallenden Kosten dieses Verfahrens trägt der Antragsteller.
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Beschluss-Nr. 64-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung kommunaler Kindertageseinrichtungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz (Kita-Benutzungssatzung) vom 05.09.2013 in der vorliegenden Fassung.
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Beschluss-Nr. 63-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gemäß § 105 KVG LSA die außerplanmäßige Auszahlung i. H. v. 45.280,10 EUR für die Maßnahme Toilettenwagen (281100.07110000.78310000). Die Deckung der Maßnahme wird über eine Zuwendung aus dem LEADER-Förderprogramm (281100.23110000.68110000) und einem Eigenanteil aus der Maßnahme 1113102501 RA Sanierung/Umbau MMT-Halle Bauhof (111310.03210000.78210000) gewährleistet.
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Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss-Nr. 69-2025 Vergabeangelegenheit
Neubau des Feuerwehrgerätehauses im OT Retzau – Vergabe Los 3 – Erd-, Tief- und Rohbauarbeiten
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Beschluss-Nr. 78-2025 – Vergabeangelegenheit
Neubau des Feuerwehrgerätehauses im OT Retzau – Vergabe Los 4 – Zimmererarbeiten und Fassade sowie Dachabdichtung