die Stadt Raguhn-Jeßnitz und die Umlandgemeinden Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna und Zörbig erarbeiten gemeinsam eine interkommunale Wärmeplanung. Diese Städte arbeiten an der Wärmeplanung, um unter einer gesamträumlichen Perspektive Wärmepläne für die Gemeindegebiete zu erstellen. Im Ergebnis entsteht neben den individuellen Plänen der Gemeinden eine Darstellung zu möglichen Synergien zwischen den Beteiligten. Ziel ist eine nachhaltige, energieeffiziente Wärmeversorgung bis 2045, bei der lokale Gegebenheiten aus Sicht relevanter Akteure und Träger öffentlicher Belange einbezogen werden sollen.
Der vorliegende Entwurf der Wärmeplanung zeigt den aktuellen Versorgungsstand, die ermittelten Potenziale für erneuerbare Energien, Abwärme und Effizienzmaßnahmen und erste Eignungsgebiete mit Zielszenarien.
Der Auslegungszeitraum ist vom 05.09.2025 - 06.10.2025. Die Auslegung des Entwurfs der kommunalen Wärmeplanung erfolgt online auf dem Beteiligungsportal Sachsen-Anhalt unter folgendem Link
https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/RJ/startseite
auf der städtischen Internetseite unter folgendem Pfad:
Wirtschaft & Bauen „Stadtentwicklung/Bauleitplanung“
Öffentlichkeitsbeteiligung
sowie im Rathaus Jeßnitz, Conradiplatz 7, 06800 Raguhn-Jeßnitz, Fachbereich Bau- und Grundstücksverwaltung, Raum 1.1 während der Öffnungszeiten
| Mo.: | geschlossen |
| Di.: | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.30 Uhr |
| Mi.: | geschlossen |
| Do.: | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr |
| Fr.: | geschlossen |
oder nach vorheriger Vereinbarung (Frau Römmling Tel.-Nr. 03494 720415).
Innerhalb des oben genannten Auslegungszeitraums können Stellungnahmen, Hinweise und Vorschläge auf folgende Weise abgegeben werden:
Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1 c EU-DSGVO (Einholen der Stellungnahmen) werden die Daten im Rahmen des Verfahrens nur für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht den Stellungnehmenden gegenüber genutzt.
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Raguhn-Jeßnitz, 15.08.2025