Hinweis: Die nachfolgenden im Juni 2025 durch den Stadtrat beschlossenen Satzungen wurden bereits auf der Homepage der Stadt Raguhn-Jeßnitz www.raguhn-jessnitz.de öffentlich bekanntgemacht. Die nachrichtliche Veröffentlichung im Amtblatt kann nur dann erfolgen, wenn entsprechender Platz für Textbeiträge vorhanden ist.
1. Änderungssatzung zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz
( Baumschutzsatzung )
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 auf der Grundlage der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit §§ 22 Abs. 1 und 2, 29 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) sowie § 15 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 10. Dezember 2010 (GVBl. LSA 2010, 569) in den zurzeit jeweils gültigen Fassungen folgende 1. Änderungssatzung zur Baumschutzsatzung vom 20.07.2017 beschlossen:
Die Anlage 2: Gehölze unter besonderem Schutz gemäß § 3 Abs. 2
entfällt.
wird wie folgt geändert:
| • | Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen. |
| • | Absatz 3 c) wird wie folgt geändert: |
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| c) Nadelbäume |
| • | Absatz 4 wird wie folgt geändert: |
(4) Die Vorschriften dieser Satzung gelten auch für Bäume in Wohngrünbereichen, die aufgrund von Festsetzungen in Bebauungsplänen zu erhalten sind.
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über zum Schutz, zur Erhaltung und Pflege des Baumbestandes in der Einheitsgemeinde Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 20.07.2017 tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Stadt Raguhn-Jeßnitz, 24.07.2025
Ort, Datum
i. V. gez. Mädchen-Vötig | –Siegel– |
Stellv. Bürgermeisterin | |