Beschluss-Nr. 128-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt, die Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse der Stadt Raguhn-Jeßnitz für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025 entsprechend dem Runderlass des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 29. Mai 2024 „Verlängerung der Erleichterungen für die Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2023, 2024 und 2025“ in Anspruch zu nehmen.
Beschluss-Nr. 135-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ und des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“ vom 10.11.2022 (Gewässerumlagesatzung) in der vorliegenden Fassung.
Beschluss-Nr. 134-2024
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt auf Grundlage des § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Außenbereichssatzung „Eisenhammer“ Stadt Raguhn-Jeßnitz / OT Jeßnitz (Anhalt) – als Satzung.
Die Planzeichnung und zugehörige Begründung werden gebilligt und sind Bestandteil der Satzung.
Anlagen: Planzeichnung und Begründung
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden keine Beschlüsse gefasst.
gez. Hannes Loth | Siegel |
Bürgermeister | |