Aufgrund § 19 Abs. 1 der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 11.07.2024, zuletzt geändert am 04.09.2024, erfolgen gesetzlich erforderliche Bekanntmachungen, soweit Rechtsvorschriften keine besonderen Regelungen treffen, nur noch im Internet unter der Internetadresse www.raguhn-jessnitz.de unter Angabe des Bereitstellungstages.
Gemäß § 19 Abs. 3 der Hauptsatzung wird im Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz unverzüglich auf bekanntgemachte Satzungen und Verordnungen hingewiesen. Diese Satzungen und Verordnungen können im Rathaus Raguhn, Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz während der Öffnungszeiten eingesehen und kostenpflichtig kopiert werden.
Folgende Satzungen der Stadt Raguhn-Jeßnitz wurden zwischenzeitlich öffentlich bekanntgemacht:
| Satzung | Bereitstellungsdatum | Internetadresse |
| 1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes „Mulde“ und des Unterhaltungsverbandes „Taube-Landgraben“ (Gewässerumlagesatzung) vom 22.08.2024 | 23.08.2024 | (Menüpunkt: Öffentliche Bekanntmachungen) |
| 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz vom 04.09.2024 | 04.09.2024 | (Menüpunkt: Öffentliche Bekanntmachungen) |
| Außenbereichssatzung Ortschaft Jeßnitz (Anhalt) der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Bereich „EISENHAMMER entsprechend des Geltungsbereiches“ vom 05.09.2024 | 06.09.2024 | (Menüpunkt: Öffentliche Bekanntmachungen) |