Beschluss-Nr. 79-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz bestätigt den Jahresabschluss 2014 und entlastet den Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA.
Beschluss-Nr. 80-1025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz bestätigt den Jahresabschluss 2015 und entlastet den Bürgermeister gemäß § 120 Abs. 1 KVG LSA.
Beschluss-Nr. 95-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt gem. § 105 Abs. 1 KVG LSA eine überplanmäßige Mittelbereitstellung bei Produktsachkonto 111300.543150000 in Höhe von 150.000 €. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt durch Minderaufwendungen aus dem Deckungskreis 0050 Personalausgaben.
Beschluss-Nr. 98-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Schuleinzugsbereichssatzung der Stadt Raguhn-Jeßnitz in der beigefügten Fassung.
Beschluss-Nr. 85-2025
Der Stadtrat der Stadt Raguhn-Jeßnitz beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung Nr. 2 „Markesche Straße“ in der Gemarkung Raguhn, Flur 2, Flurstücke 3549, 444, 300/8, 292/2 und 300/7 sowie Flur 3, Flurstück 113 (Teilstück) (siehe Anlage zum Aufstellungsbeschluss - Geltungsbereich).
Planungsziele des Bebauungsplanes sind die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 3549, Flur 2, sowie die Gewährleistung der konfliktfreien Nutzung der Bestandsbebauung auf den Flurstücken 300/8 und 444, Flur 2.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13a i. V. m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.
Die Anlage zum Aufstellungsbeschluss - Geltungsbereich ist Bestandteil der Beschlussfassung.
Alle anfallenden Kosten in diesem Zusammenhang trägt die Antragstellerin.
Der Beschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr. 96-2025 Vertragsangelegenheit
Gez. Hannes Loth | Siegel |
Bürgermeister | |