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Amtsblatt der Stadt Raguhn-Jeßnitz
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Durchführung der Gewässerschau 2025

Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 wird am 19.11.2025 der Gewässerabschnitt der Stadt Raguhn-Jeßnitz geschaut.

Die Schaukommission hat für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:

Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren

Einsicht in Bestands- u. Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen

Eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist

Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.

Jeder Bürger hat die Möglichkeit auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen.

Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässerabschnitt wenden Sie sich bitte schriftlich an:

Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW)

Sachsen-Anhalt

Flussbereich Wittenberg

Sternstraße 59

06886 Wittenberg