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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2023
Amtlicher Teil
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Steuerzahlungen 2023

Information für alle Steuerpflichtige der Stadt Wettin-Löbejün

Da die Stadt Wettin-Löbejün, wie alle anderen Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt auch, nur bei Veränderungen neue Steuerbescheide versendet und demzufolge Termine schnell in Vergessenheit geraten, möchten wir alle Steuerpflichtigen mit dieser Bekanntmachung auf die Zahlungstermine der Steuerzahlungen des Jahres 2023 für Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen), Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) und Gewerbesteuer hinweisen.

Die Raten sind jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., 15.11. oder als Jahreszahler zum 01.07. des laufenden Jahres fällig.

Für die Hundesteuer ist der Fälligkeitstermin der 15.02. des laufenden Jahres.

Um Mahnungen und damit verbundene Kosten zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre Zahlungen termingerecht auf eines der nachfolgenden Konten zu überweisen.

IBAN: DE 32 8005 3762 0375 0023 38 bei der Saalesparkasse (BIC: NOLADE21HAL)

IBAN: DE 73 8009 3784 0000 0396 32 bei der Volksbank Halle/Saale eG (BIC: GENODEF1HAL)

Liegen der Stadt Wettin-Löbejün gültige SEPA-Lastschriftmandate für die o.g. Steuerarten vor, werden diese Beträge selbstverständlich weiterhin zu den Fälligkeiten von Ihren Konten abgebucht.

Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gern zu den Sprechzeiten, auch telefonisch unter 034603 75743, an uns wenden.

gez. Bonnke
Fachbereichsleiter Finanzen (komm.)