Durch den Kreisanglerverein Saalkreis e. V. wird auf Grundlage des § 31 FischG und der aktuellen Fischerprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt bekannt gegeben, dass am 04.03.2023 eine Jugend – und Friedfischfischerprüfung stattfindet.
Zugelassen für die Jugendfischerprüfung sind Jugendliche ab dem 8. Lebensjahr.
Zugelassen für die Friedfischfischerprüfung sind Personen ab dem 13. Lebensjahr.
Anmeldungen zu dieser Prüfung werden mittwochs von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache ab dem 09.01.2023 in der Geschäftsstelle des KAV Saalkreis beim Geschäftsführer Herrn Steffen Nagel in Wettin –Löbejün, OT Friedrichsschwerz, Coloniestraße 27 entgegengenommen.
Die Prüfungsgebühr für den Jugendfischereischein beträgt 28,00 Euro.
Die Prüfungsgebühr für den Friedfischfischereischein beträgt bis zum 17. Lebensjahr 28,00 Euro. Ab dem 18. Lebensjahr beträgt die Prüfungsgebühr 56,00 Euro.
Sie ist bei der Anmeldung zu entrichten.
Am 25.02.2023 von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr wird eine Einweisung/Schulung im Anglerheim des KAV Saalkreis e. V. angeboten. Der Bedarf ist bei der Anmeldung mit anzumelden.
Anmeldeschluss ist der 12.02.2023
Rückfragen sind zu richten an Herrn Bernd Schuhmann, Tel. 0151 59173712 oder 0345 6821275 und Herrn Steffen Nagel, Tel. 0162 9463765 oder 0345 44580937.