Stadt Wettin-Löbejün — Löbejün, den 17.01.2024
Die Gemeindewahlleiterin
Entsprechend den Festlegungen des § 6 Abs.1 Kommunalwahlgesetz LSA wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalt gemäß § 5 Abs.2 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.04.2023 (GVBl. LSA S. 209) bestimmt hat, dass die allgemeinen Neuwahlen zu den kommunalen Vertretungen am
Sonntag, den 09. Juni 2024
in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
stattfinden.
Dementsprechend findet an diesem Tag sowohl die Neuwahl des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün als auch die Neuwahl der Ortschaftsräte der Ortschaften Brachwitz, Döblitz, Domnitz, Dößel, Gimritz, Nauendorf, Neutz-Lettewitz, Stadt Löbejün, Plötz, Rothenburg und Stadt Wettin statt.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass das Wahlgebiet der Stadt Wettin-Löbejün zur Neuwahl des Stadtrates am 09.Juni 2024 einen Wahlbereich bildet. Für die Neuwahl der Ortschaftsräte am 09. Juni 2024 bildet die jeweilige Ortschaft den Wahlbereich.