Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Deutsche Post AG, welche für die Verteilung des Amtsblattes der Stadt Wettin-Löbejün zuständig ist, steht im ständigen Austausch mit der Bundesnetzagentur.
Die Richtlinien für Zeitungen, die werbefinanziert sind (so wie zum Teil auch das Amtsblatt) werden regelmäßig überprüft. Generell verhält es sich so, dass der (potenzielle) Empfänger von unadressierten Sendungen ein Selbstbestimmungsrecht hat, die private Sphäre von unerwünschten Einflüssen freizuhalten. Soweit er dieses Selbstbestimmungsrecht ausüben will, wird dies üblicherweise durch einen Sperrvermerk am Briefkasten ("Keine Werbung") zum Ausdruck gebracht. Liegt ein solcher Sperrvermerk am Briefkasten vor, muss jederzeit damit gerechnet werden, dass der jeweilige Empfänger sich gegen den Einwurf von Sendungen mit Werbeinhalt zur Wehr setzt.
Die Bundesnetzagentur hat die Deutsche Post aufgefordert, grundsätzlich einen Sperrvermerk zu beachten. Daraus ergibt sich die Einhaltung der Verteil-Variante "an alle bewerbbaren Haushalte". Um für Rechtssicherheit zu sorgen, werden sowohl unser Druckhaus, die LINUS WITTICH Medien KG, Herzberg, als auch die Stadt Wettin-Löbejün diese Variante einhalten.
Sollten Sie also ein Werbeverbot (z.B. „Keine Werbung“) am Briefkasten haben, wird das Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün ab März 2024 nicht mehr zugestellt. Dies bitten wir dringend zu beachten.
Gerne können Sie unser Amtsblatt auch digital unter https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/amtsblaetter.html abrufen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen unter der Telefonnummer 034603 75714 oder per Mail unter hauptamt@mail-wl.de gerne zur Verfügung.