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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 1/2024
Amtlicher Teil
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Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Zum Wäldchen 1“ in Plötz

Der Stadttrat der Stadt Wettin-Löbejün hat in öffentlicher Sitzung am 25.05.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes „Zum Wäldchen 1“ in Plötz durchgeführt sowie den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand März 2023) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen.

Gleichzeitig findet die formale Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung nach § 2 BauGB durchzuführen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am westlichen Rand des Ortsteils Plötz (siehe Anlage). Es ist vorgesehen, auf dem Standort ein Allgemeines Wohngebiet zu entwickeln. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Zum Wäldchen 1“ befindet sich in der Stadt Wettin-Löbejün, am westlichen Rand des Ortsteils Plötz.

Das Plangebiet gehört zur Gemarkung Plötz, es liegt in der Flur 1 und umfasst die Flurstücke 605, 594, 590, 584, 585, 587, 588, 591, 592, 595, 596, 599, 601, 606, 607, 9/21, 9/22, 35/2,35/3, 35/4, 33/4, 33/5, 33/6, 33/7, 31/7, 31/8, 31/9, 31/10, 31/11, 31/12, 31/13 und 32/2. Die Lage des Bebauungsplanes ist im Anschluss dieser Bekanntmachung dargestellt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen liegt in der Zeit

vom 29. Januar 2024 bis einschließlich 28. Februar 2024

Montag

8.00 – 12.00 Uhr

Dienstag

8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr

Mittwoch

8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr

Donnerstag

8.00 – 12.00 Uhr

Freitag

8.00 – 12.00 Uhr

im Fachbereich Bauen und Stadtentwicklung (Bauverwaltung) der Stadt Wettin-Löbejün, OT Löbejün, Markt 1 in 06193 Wettin-Löbejün während der Dienstzeiten zur formalen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Weiterhin liegen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB zu nachfolgenden Themen aus:

Landkreis Saalekreis vom 02.11.2022

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SG Städtebau und Raumordnung: Verfahren, Planzeichnung, textliche Festsetzungen und Begründung

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SG Denkmalschutz: Aufnahme von Hinweisen zu archäologischen Kulturdenkmalen

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SG Naturschutz/Wald- und Forstschutz: Fachliche Einschätzung zur Vereinbarkeit der Planung mit dem Naturschutz (Biotop) und Artenschutz

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SG Gewässerschutz: Hinweise auf Gewässerrandstreifen, Trinkwasserversorgung, Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung

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SG Immissionsschutz: Entwicklung zu allgemeinem Wohngebiet

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SG Abfall und Bodenschutz: Hinweise zum Schutzgut Boden und Abfallwirtschaft

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SG Verkehr: Hinweise zum geplanten Straßennetz

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SG Katastrophenschutz/Rettungsdienst: Hinweise und Forderungen über Zuständigkeiten und Handlungsanweisungen beim Auffinden von Kampfmitteln

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SG Brandschutz: Hinweise zur Gewährleistung der brandschutzrechtlichen Bestimmungen

Wasser- und Abwasserzweckverband Saalkreis vom 29.09.2022

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Ausführungen zur Erschließung des geplanten Wohngebietes mit Trink- und Schmutzwasser

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd vom 16.11.2022

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Hinweise zum Geltungsbereich, landwirtschaftliche Belange, Wohnbebauung, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, agrarstrukturelle Belange und sonstiges.

Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 27.10.2022

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Hinweis bergbauliche Arbeiten oder Planungen im Geltungsbereich sowie zur Ingenieur- und Hydrogeologie

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf sind während der Auslegungszeit in das Internet eingestellt und können auf der Internetseite der Stadt Wettin-Löbejün eingesehen werden:

www.stadt-wettin-loebejuen.de

® Wirtschaft ® Flächennutzungspläne & Bebauungspläne

Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (bauamt@mail-wl.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

gez. Klecar
Bürgermeisterin

Lage in der Ortschaft

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