| Hier: | - | Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| - | Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB |
Planungsziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans PV-FFA „WDI Rothenburg Werk 2“ ist die Überplanung des Werk 2 der Fa. WDI Rothenburg. Hierdurch sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik Freiflächenanlage geschaffen werden. Das Plangebiet befindet sich auf dem Werk II der Fa. WDI Rothenburg im Ortsteil Rothenburg.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen sind zu dem Bebauungsplan verfügbar und werden
vom 29.01.2024 bis 05.03.2024 (einschließlich)
| veröffentlicht unter den folgenden Internetadressen: | |
| • | https://www.stadt-wettin-loebejuen.de/de/flaechennutzungsplaene-bebauungsplaene.html |
| • | https://www.glu.de/aktuelles/ |
Zusätzlich sind die Unterlagen unter dem zentralen Internetportal des Landes Sachsen-Anhalt unter:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/wirtschaft-bauwesen-verkehr/bauwesen/bauleitplanung
veröffentlicht.
Folgende umweltrelevante Informationen stehen zur Verfügung:
| 1. | Umweltbericht mit einer | ||
| 1.1. | Beschreibung des Bestands und Bewertung der Umweltauswirkungen im Hinblick auf folgende naturräumliche Schutzgüter: | |
|
| - | Schutzgut Arten und Lebensgemeinschaften |
|
| - | Boden, |
|
| - | Wasser, |
|
| - | Klima/Luft, |
|
| - | Landschaft und Erholung |
|
| - | Mensch |
|
| - | Kultur |
| 1.2. | Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich festgestellter erheblicher Umweltauswirkungen | |
| 1.3. | Eine naturschutzfachliche Bilanzierung zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs für die planerisch vorbereiteten Eingriffe in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes | |
| 1.4. | Eine faunistische Erfassung Brutvögel und Fledermäuse | |
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes PV-FFA „WDI Rothenburg Werk 2“ ist dieser Bekanntmachung als Anlage 1 beigefügt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich nördlich der Ortslage Rothenburg zwischen der Wohnbebauung und der Saale.
Während der Veröffentlichungsfrist kann jedermann die veröffentlichten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu können während der Dauer der Veröffentlichung abgegeben werden. Diese sollen elektronisch abgegeben werden unter E-Mail-Adresse bauamt@mail-wl.de.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch bei der Stadt Wettin-Löbejün OT Löbejün, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün, schriftlich oder während der benannten Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben werden.
Jedermann kann die Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet in der Zeit
vom 29.01.2024 bis 05.03.2024 (einschließlich)
in der Stadtverwaltung der Stadt Wettin-Löbejün, Markt 1, 06193 Wettin-Löbejün während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen.
Öffnungszeiten Stadtverwaltung
| Montag | geschlossen |
| Dienstag | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr & 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | 08.00 Uhr bis 12:00 Uhr & 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Freitag | geschlossen |
Termine zur Einsichtnahme in die Unterlagen außerhalb der vorgenannten Zeiten können auch telefonisch unter 034603 7570 oder 034603 75731 per E-Mail (bauamt@mail-wl.de) [NT3] vereinbart werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird weiterhin auf folgendes hingewiesen:
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten wie Name Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Absatz 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Wettin-Löbejün, 05.01.2024