Gemäß den Festlegungen von § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 09.07.2024, ausgefertigt am 10.07.2024, ist die öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Wettin-Löbejün (Aufwandsentschädigungssatzung), welche der Stadtrat der Stadt Wettin-Löbejün in seiner Sitzung am 28.11.2024 beschlossen hat, am 02.12.2024 auf der Website der Stadt Wettin-Löbejün (www.stadt-wettin-loebejuen.de) erfolgt.