Am Sonntag, dem 07. Juni 2026, findet im Saalekreis die Wahl des Landrates statt. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, wird diese am 28. Juni 2026 durchgeführt.
Demokratische Wahlen setzen nicht nur die Stimmabgabe voraus, sondern auch eine ordnungsgemäße und transparente Durchführung. Dafür sind engagierte Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Wahlablaufs werden Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Tätigkeit in den Wahlvorständen gesucht.
Für dieses Ehrenamt sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Die Wahlvorstände sind so zusammengesetzt, dass erfahrene Mitglieder den Ablauf unterstützen. Wahlvorsteher und Schriftführer werden im Vorfeld geschult.
Voraussetzungen für die Mitarbeit im Wahlvorstand:
| * | Vollendung des 16. Lebensjahres |
| * | Deutsche Staatsangehörigkeit |
| * | Wahlberechtigung zur Landratswahl |
| * | Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und Zuverlässigkeit |
Der Wahlsonntag beginnt in der Regel gegen 7:30 Uhr im jeweiligen Wahllokal mit der Vorbereitung und Feststellung der Arbeitsfähigkeit des Wahlvorstandes. Die Tätigkeit erfolgt in einem Schichtsystem, sodass nicht alle Mitglieder den gesamten Tag anwesend sein müssen.
Ab 18:00 Uhr tritt der vollständige Wahlvorstand zur Auszählung der Stimmen zusammen.
Für den Einsatz am Wahltag wird eine Aufwandsentschädigung nach den jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen gezahlt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, durch ihre Mitwirkung einen wichtigen Beitrag zur demokratischen Willensbildung im Saalekreis zu leisten.
Sollten Sie Interesse haben, melden Sie sich gerne bis spätestens 31. Januar 2026 bei der Verwaltung der Stadt Wettin-Löbejün. Sie erreichen uns per Mail unter wahlen@mail-wl.de, telefonisch unter 034603 75712 oder persönlich im Rathaus Löbejün.
Bei Fragen rund um das Thema Wahlen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir danken bereits jetzt für Ihre Bereitschaft und würden uns freuen, Sie im Team der Wahlhelfer begrüßen zu können.