Gemäß den Festlegungen von § 19 Abs. 5 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün vom 09.07.2024 wird hiermit bekannt gemacht, dass die in der 2. Sitzung des Stadtrates der Stadt Wettin-Löbejün am 29.08.2024 beschlossene Aufwandsentschädigungssatzung entsprechend § 19 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wettin-Löbejün am 30.08.2024 im Internet unter der Internetadresse www.stadt-wettin-loebejuen.de bekannt gemacht wurde.