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Amtsblatt der Stadt Wettin-Löbejün mit den Ortsteilen
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung zugelassene Bewerber-Ew Rothenburg

Stadt Wettin-Löbejün

Die Gemeindewahlleiterin

Ergänzungswahl zur Neuwahl des Ortschaftsrates

der Ortschaft Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün

am 10. November 2024

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zur Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Rothenburg der Stadt Wettin-Löbejün am 10.11.2024

Gemäß den Festlegungen von § 28 Abs. 7 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG-LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.02.2004 (GVBl. LSA S. 92), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.10.2023 (GVBl. LSA S. 590) i.V.m. §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 und 2 der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KWO-LSA) vom 24.02.1994 (GVBl. LSA S. 338), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.09.2023 (GVBl. LSA S. 501) werden hiermit die durch den Gemeindewahlausschuss der Stadt Wettin-Löbejün am 03.09.2024 zugelassenen Wahlvorschläge für die Ergänzungswahl zur Neuwahl des Ortschaftsrates der Ortschaft Rothenburg am 10.11.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Abgabe einer Erklärung nach § 21 Abs. 12 KWG-LSA, die dann zu erfolgen hat, wenn im Falle des Wahlerfolges wegen der Unvereinbarkeit von Amt und Mandat nach § 41 KVG-LSA zu einem Ausscheiden aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis oder zu einem Verzicht auf das Mandat führt, war nicht erforderlich.

Wettin-Löbejün, den 04.09.2024

gez. Klecar
Gemeindewahlleiterin